Corona Pandemie und ihre Folgen
Die Corona Pandemie und ihre Folgen Wir helfen Ihnen | ||
Sehr geehrte Damen und Herren , alle Menschen sind derzeit zunehmend verunsichert angesichts der dramatischen Bilder in Italien und anderswo. Machen wir uns nichts vor - auch in Deutschland wird es zu einer weiteren, exponentiellen Erhöhung der Fallzahlen kommen und dadurch bedingt werden die Einschränkungen für jeden Einzelnen und natürlich die Betriebe noch einmal deutlich spürbarer. Entsprechend sind Sie sicherlich bereits dabei, sich auf die zu erwartenden Veränderungen einzurichten. Neben den allgemeinen Hinweisen des Robert Koch Instituts zur Prävention, sollten Sie beispielsweise prüfen, in welchem Umfang Sie Verwaltungstätigkeiten via Home Office erledigen lassen können und ob die technische Infrastruktur dafür ausgelegt ist. Natürlich bestehen insbesondere im produzierenden Gewerbe, im Dienstleistungsbereich und auch im Handel wenig Möglichkeiten, den Nachfrageeinbrüchen und Unterbrechungen in der Lieferkette auszuweichen. Um hier die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen abzufedern, hat das Bundeskabinett aktuell Beschlüsse auf den Weg gebracht, die auch für Sie nutzbar sind bzw. sein werden. Im Folgenden wollen wir die aktuell verfügbaren und wichtigsten Punkte zusammenfassen und Impulse für Lösungsansätze geben. Da davon auszugehen ist, dass es hier noch weitere konkrete Mittel und Maßnahmen geben wird, werden wir diese Informationen fortlaufend aktualisieren. Bitte nutzen Sie dazu auch unseren EURICON-Blog; diesen erreichen Sie unter: https://euricon.de/blog/ Ihr EURICON Team | ||
Kurzarbeitergeld (KUG) Es ist wichtig, dass auch Branchen dieses Mittel aus den Töpfen der Arbeitsagentur nutzen, um Beschäftigung zu sichern und Personalkosten zu reduzieren. Auch Branchen die nicht unmittelbar an Kurzarbeitergeld denken, können diese beantragen; mithin sollten auch Hotel- und Gastronomiebetriebe, Dienstleister und freie Berufe an die frühzeitige Beantragung denken. Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 01.03.2020 die Bedingungen vereinfacht. Jetzt ist es möglich, bereits ab 10% Beschäftigungsrückgang KUG zu beantragen. Neben dem Ausgleich von 60% des Nettolohns übernimmt die Arbeitsagentur auch die anfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Übernahme der AG Anteile führt dazu, dass Sie – soweit Sie keinen Nettolohnausgleich an den Arbeitnehmer zahlen – bei einem durch die Kurzarbeit bedingten Arbeitsausfall von 100%, keinerlei Personalkosten haben! Ergebnis: KUG hilft Ihnen, die Ausfälle wirtschaftlich abzufedern und sollte zeitnah beantragt werden. Die aus dem Vorjahr bestehenden Resturlaubs- und aktuell vorhandenen Überstundenguthaben müssen vorrangig abgebaut werden. Fördergelder etc. Hier ein Kurzüberblick des derzeitigen Angebots für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen: Kapital für Kleinunternehmen (KfK) Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: www.wibank.de/kfk Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.wibank.de/guw Bürgschaften Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: www.bb-h.de/kontakt/ Landesbürgschaften Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i.d.R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter: www.wibank.de/landesbuergschaften Um den Unternehmen das Auffinden der relevanten Förderprodukte zu erleichtern, hat die WI-Bank Hessen alle aktuellen Informationen zur Hilfe für Unternehmen auf der Internetseite https://www.wibank.de/corona zusammengestellt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Steuerliche Sofortmaßnahmen Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung: Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer Gewährung von Stundungen vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen Erlass von Säumniszuschlägen Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird. Arbeitgeberpflichten/Arbeitnehmerfragen Auf seiner Website hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) besonders häufig gestellte Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angesichts der sich abzeichnenden Auswirkungen des Corona-Virus auf Arbeitsverhältnisse zusammengestellt und gibt dazu Antworten: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html . Hier die FAQs: Habe ich einen Anspruch darauf, von zu Hause aus (im Home Office) zu arbeiten? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn viele Kolleginnen und Kollegen krankheitsbedingt ausfallen? Habe ich im Fall einer vorübergehenden Betriebsstörung oder -schließung Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen? Was passiert, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat? Was passiert, wenn mein Kind nicht krank ist, aber die Kita/Schule meines Kindes (länger) geschlossen wird und ich keine andere Betreuung für das Kind habe? Muss ich Urlaub nehmen? Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann, etwa weil die S- oder U-Bahn nicht fährt? Was passiert, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin? Habe ich einen Anspruch auf mein Entgelt, wenn sich die behördliche Infektionsschutzmaßnahme gegen mich wendet?Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer? Fällt unter die Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter*innen auch der Schutz vor ansteckenden Krankheiten? |