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Nette Geschenke, schöne Betriebsveranstaltungen - hier einige Informationen um diese in guter Erinnerung zu behalten:

Dieser Artikel ist älter als 2 Monate. Möglicherweise sind die Informationen rufen Sie uns bitte an: 06104 / 95 28 7-10.
Beitrag vom: 27.11.2019
Betriebsausgabe Betriebsveranstaltungen Geburtstag Geschenke Hochzeit Lohnsteuer Sachzuwendungen Streugeschenke

Geschenke an Geschäftspartner

  • Geschenke bis 10,00 € brutto pro Jahr sind Streugeschenke und voll als Betriebsausgabe abzugsfähig, es fällt keine zusätzliche Steuer hierfür an.
  • Geschenke bis zu 60,00 € brutto pro Ereignis/ pro Person sind als Betriebsausgabe steuerfrei abzugsfähig (für persönliche Ereignisse- Geburtstag, Hochzeit...des Empfängers).
  • Geschenke bis zu 35,00€ netto pro Person sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Übersteigen die Kosten diesen Betrag entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt (nicht nur der Betrag, der über die 35,00 € hinausgeht)

Alle Geschenke ohne persönlichen Anlass über 10,00 € brutto sind beim Empfänger lohnsteuerpflichtig.

Der Schenkende hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen (§37b EStG) mit 30% pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Das läuft über die Lohnsteueranmeldung im Bereich Lohn und Gehalt.

Geschenke an Mitarbeiter

  • Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind monatlich bis 44,00 € brutto bisher steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie nicht in Bargeld umgewandelt werden können.
  • Sachzuwendungen bis zu 60,00 € brutto pro Ereignis/pro Person sind für persönliche Ereignisse (Geburtstag, Hochzeit...des Empfängers, Jubiläum oder bestandene Prüfung) steuer- und sozialversicherungsfrei.

Werden diese Beträge überschritten, ist die Zuwendung in vollem Umfang lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

  • Der Schenkende hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen (§37b EStG) mit 30 % pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und pauschaler Solidaritätszuschlag an. Zusätzlich fallen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an.

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen mit überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und können 2 x pro Jahr stattfinden.

Bis jeweils 110,00 € brutto pro teilnehmendem Arbeitnehmer (inkl. Partner etc.) sind die Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voller Vorsteuerabzug auf alle Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Bei Kosten über 110,00 € brutto pro teilnehmendem Arbeitnehmer sind die übersteigenden Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Volle Versagung des Vorsteuerabzuges.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von den Betriebsveranstaltungen mit 25 % pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und pauschaler Solidaritätszuschlag an. Durch die pauschale zeitnahe Versteuerung entfallen die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zeitnah heißt: spätestens mit den Lohnsteuerbescheinigungen 2019 muss die Lohnsteuer beim Finanzamt angemeldet werden, um keine Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. 40 % zahlen zu müssen! Um dies zu gewährleisten, benötigen wir noch in 2019 die Information.

Gab es in 2019 Betriebsveranstaltungen, die über den Freibetrag von 110,00 € pro teilnehmendem Arbeitnehmer (inkl. Partner etc.) hinausgingen und pauschal zu versteuern sind?