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Schweiz: Strafbefreiende Selbstanzeigen machen nur noch bei Gefahr im Verzug Sinn

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Beitrag vom: 18.05.2011 Update vom: 23.12.2021
Doppelbesteuerungsabkommen Quellensteuer Selbstanzeige
Deutschland hat mit der Schweiz das Doppelbesteuerungsabkommen in den Bereichen Auskunfts- und Schiedsklausel neu verhandelt. Die Schweiz war letztlich zu einer Aufweichung ihres Bankgeheimnisses bereit, soweit zwei Dinge möglich sind: 1) Legalisierung des in der Schweiz liegenden Alt-Vermögens 2) Sicherstellung der zukünftigen Besteuerung Zur Erreichung der ersten Forderung wird aktuell über eine "Amnestie" verhandelt, die im Wege der Erhebung einer pauschalierten Abgeltungsteuer eine Nachversteuerung erreicht und gleichzeitig alle relevanten Steuerarten erledigt (Einkommensteuer/Erbschaft- und Schenkungsteuer/Vermögensteuer). Diese Regulierung wird für alle Konten deutscher Anleger in der Schweiz zu ein Legalisierung von bisher unversteuerten Geldern führen. Die (neue) Selbstanzeige wird in jedem Fall teurer und ist mit allerlei Problemfeldern belastet. Für die Zukunft werden die Schweizer Banken dann für den deutschen Fiskus eine der deutschen Abgeltungsteuer ähnlichen Quellensteuer einbehalten und anonymisiert an den deutschen Fiskus abführen. Damit entfällt die Angabe der Erträge in der deutschen Steuererklärung. Diese ist aktuell zwingend, soweit entweder die höhere 35%-ige Quellensteuer auf das Abgeltungssteuerniveau herabgesetzt werden soll oder die Nachversteuerung mit 25% vorzunehmen ist. Insgesamt bestehen damit keine Beweggründe mehr, die Gelder aus der Schweiz in ferne Länder weg zu transferieren bzw. nicht ruhig schlafen zu können. Eine gute Nachricht, wie wir meinen!!