Zweites Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht
Mit dem Entwurf für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) sollen kurzfristig greifende und spürbare Erleichterungen für die Wirtschaft geschaffen werden. Ziel ist es solche Unternehmen zu entlasten, die typischerweise am meisten von Bürokratie betroffen sind. Dazu gehören kleine Betriebe mit 2-3 Mitarbeitern. Dafür sind folgende Änderungen vorgesehen:
Anhebung der Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge von 150 € auf 200 €, der Grenzbeträge zur quartalsweisen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 € auf 5.000 € und der Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer von 17.500 € auf 20.000 €.
Geplant ist auch eine Anpassung im Sozialgesetzbuch bei der Fälligkeitsregelung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Danach entfällt die Schätzung der Werte bei bestimmten Unternehmen. Beiträge, deren tatsächlicher Wert für den aktuellen Monat noch nicht bekannt sind, können nach dem Wert für den Vormonat festgelegt werden. Das Verfahren wird zwar heute auch schon angewandt, soll aber in Zukunft bei viel mehr Unternehmen anwendbar sein.
Zudem sind Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in der Abgabenordnung vorgesehen. Demnach endet die Aufbewahrungsfrist bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege darstellen, mit dem Erhalt der Rechnung bzw. für abgesandte Lieferscheine mit dem Versand der Rechnung.