Verbraucherschlichtung - neue Informationspflichten
Zum 1.2.2017 sind mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung in Kraft getreten.
Nach dem VSBG müssen diese allgemein auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darüber informieren, ob sie
- bereit sind oder
- beispielsweise als Unternehmen im Bereich der Energieversorgung oder im Luftverkehr gesetzlich verpflichtet sind oder
- sich freiwillig etwa als Mitglied eines Trägervereins einer Schlichtungsstelle verpflichtet haben