Verbilligte Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge steuerlich kein Nachteil
Finanzministerium setzt Haus & Grund-Initiative um
Verbilligte Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge steuerlich kein Nachteil
Wer eine Miete verlangt, die weniger als 66 Prozent der marktüblichen Miete beträgt, muss im Normalfall immer noch steuerliche Nachteile befürchten, auch wenn nicht an Angehörige, sondern fremde Dritte vermietet wird. Denn Werbungskosten kann der günstig Vermietende dann unter Umständen auch nur noch in begrenzter Höhe geltend machen. Das würde dann eigentlich auch für eine Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge gelten. Auf Initiative von Haus & Grund wurde nun eine vorübergehende Lösung gefunden: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Mietwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Jahr 2022 führt ausnahmsweise nicht zu einer Kürzung des Werbungskostenabzugs.