Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig
Nach den Bestimmungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 wurden eingetragene Lebenspartner im Jahre 2001 erbschaftsteuerrechtlich erheblich höher belastet als Ehegatten.
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 sind die Vorschriften zugunsten von eingetragenen Lebenspartnern insoweit geändert worden, als der persönliche Freibetrag sowie auch der Versorgungsfreibetrag für erbende Lebenspartner und Ehegatten gleich bemessen werden. Allerdings werden eingetragene Lebenspartner weiterhin wie entfernte Verwandte und Fremde mit den höchsten Steuersätzen besteuert. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 vom 22.6.2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten - also auch in den Steuersätzen - beabsichtigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.8.2010 entschieden, dass die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2010 auch eine Neuregelung für Altfälle zu treffen.