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Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte prüfen

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Beitrag vom: 25.08.2011
Umsatzsteuerbefreiung
In der Regel sind ärztliche Leistungen - also Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten dienen - von der Umsatzsteuer befreit. Leistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, unterliegen dagegen der Umsatzsteuer. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat in einer Verfügung vom 5.4.2011 einen umfangreichen Katalog ärztlicher Leistungen (download) aufgestellt, in dem sie aufzeigt, welche Leistungen umsatzsteuerbefreit und welche umsatzsteuerpflichtig sind. Den Schwerpunkt bilden Leistungen, die im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer als "kritisch" eingestuft werden, wie z. B. ärztliche Gutachten, Berufsuntauglichkeitsuntersuchungen und Ähnliches. Anmerkung: Sollten neben steuerbefreiten Arztleistungen auch noch andere steuerpflichtige Umsätze erbracht werden, kann unter weiteren Voraussetzungen bei Umsätzen bis 17.500 € im Kalenderjahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Bitte lassen Sie sich im Bedarfsfalle beraten.