Ukraine-Krieg: Bundesregierung beschließt Schutzschild für Firmen
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
vor den Osterfeiertagen möchten wir uns nochmal mit einem Newsletter bei Ihnen melden. Aufgrund der weltpolitischen Lage gehen wir auf Förderungen und Maßnahmen der Bundesregierung wegen des Krieges in der Ukraine ein.
Ukraine-Krieg: Bundesregierung beschließt Schutzschild für Firmen
Die Bundesregierung will die Folgen des russischen Angriffskriegs für betroffene Unternehmen mit einem finanziellen Schutzschild abmildern. In der aktuellen Situation gehe es für Firmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen, erläuterte das Bundesfinanzministeriums am Freitag. Die Bundesregierung unterstütze deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Vorgesehen ist ein umfassendes Maßnahmenpaket.
Befristeter Krisenrahmen als Grundlage
Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23.03.2022 beschlossen hatte, biete – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
KfW-Kreditprogramm und Bund-Länder-Bürgschaften
Vorgesehen sei ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen sollen danach Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten erhalten. Das Programm soll ein Volumen von circa bis zu sieben Milliarden Euro umfassen. Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betreffe die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
Ergänzende Maßnahmen geplant
Es gelte darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereite die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor.
Kostenzuschuss und Finanzierungsprogramm
Vorgesehen sei insbesondere ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Geplant sei zudem ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür will die Bundesregierung standardisierte Kriterien erarbeiten, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme sei ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen.
Eigen- und Hybridkapitalhilfen
Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüfe die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.
Bitte beachten Sie auch die angehängten pdf-Dateien:
Steuerliche Entlastung wg Ukraine
Wir wünschen Ihnen trotz der merkwürdigen Umstände eine Frohes Osterfest, bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
EURICON Steuerberatungsgesellschaft
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