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Stärkere Verbraucherrechte durch Änderungen im Telekommunikationsgesetz

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Beitrag vom: 22.08.2012 Update vom: 23.12.2021
Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung trat Anfang März 2012 in Kraft. Neben demBreitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:
  • Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern nicht mehr eingesetzt werden.
  • Die Bezahlfunktion von Handys sowie der Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern kann gesperrt werden. Damit wird verhindert, dass den Verbrauchern über die Telefonrechnung gegen ihren Willen Geldbeträge abgebucht werden.
  • Beim Anbieterwechsel dürfen Versorgungsunterbrechungen maximal einen Kalendertag andauern.
  • Mobilfunkkunden haben künftig das Recht, dass ihre Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen wird.
  • Bei der Auswahl eines alternativen Netzbetreibers (sogenanntes Call by Call) muss künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden.
  • Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung, bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes dem Nutzer anzuzeigen, dass er geortet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de.