Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag (28.6.2019) der Steuergesetzesinitiative des Deutschen Bundestag zugestimmt, so dass eine neue Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt wird (§ 7b EStG-E).
Inanspruchnahme
Die neue Sonderabschreibung kann ausschließlich für neue Wohnungen in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist neben der regulären AfA vorzunehmen.
Höhe
Die neue Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 % betragen.
Baumaßnahmen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass neuer, bisher nicht vorhandener, Wohnraum in einem Gebäude geschaffen wird. Die Baumaßnahme muss aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrag oder eine in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige erfolgen.
Neuer Wohnraum
Die neue Sonderabschreibung gilt für Wohnflächen genutzt zu Wohnzwecken - Wohnung + Nebenräume -, die neu und bisher nicht vorhandenen Wohnraum darstellen und dabei für die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeignet ist und die bewertungsrechtlichen Voraussetzungen einer Wohnung (§ 181 Abs. 9 BewG) erfüllen. „Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen (§ 181 Abs. 9 BewG).“
Anschaffungs-/Herstellungskosten-Obergrenze
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 € je qm nicht übersteigen.
Hinweis: Fallen höhere Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, führt dies ohne weiteren Ermessensspielraum zum vollständigen Ausschluss der Förderung!
Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen
Die Bemessungsgrundlage ist auf maximal 2.000 € je qm Wohnfläche begrenzt.
Verwendungsdauer
Die neue Sonderabschreibung ist nur zu gewähren, wenn die Wohnung insgesamt für einen Zeitraum von 10 Jahren (Anschaffungskosten-/Herstellungsjahr + 9 Jahre) zur entgeltlichen Vermietung dient.