Schmerzensgeldhöhe bei Schleudertrauma
Das Amtsgerichts München hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 29.4.2013 entschieden, dass bei einer erheblichen Dauer und Heftigkeit von unfallbedingten Schmerzen und einer über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit auch bei einem fahrlässig verursachten Unfall ein Schmerzensgeld von 2.000 € angemessen ist.