Rückwirkende Steuerrechtsänderungen vom BVerfG verworfen
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das am 9.11.1998 in den Bundestag eingebracht und am 31.3.1999 verkündet wurde, traten einige Gesetzesänderungen - teilweise rückwirkend - in Kraft. Dazu gehörten:
- die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene Einnahmen durch den Ersatz der Versteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz durch die sog. Fünftelregelung
- die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von 2 auf 10 Jahre und
- die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen von 25 % auf 10 %