Ordnungsgemäße Rechnungen innerhalb der EU
Eine ordnungsgemäße Rechnung i.S. der EU erfordert nicht nur eine eindeutige Aussage zur Höhe der Umsatzsteuer, sondern auch einen Hinweis darüber, wer Steuerschuldner bezügllich des abgerechneten Umsatzes ist. Aus Gründen der Vertrauensschutzregel ist es ab dem 01.01.2011 erforderlich, dass der Hinweis immer in der Landessprache des Leistungsempfängers zu erfolgen hat (§14 UStG, §14a UStG). Hinweise und Downloadmöglichkeiten von Rechnungshinweisen in EU-Amtssprachen sind auch auf der Home-Page www.inter-tax.org zu finden.