Neuregelungen bei den GWG und Sanierungserträgen durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
Mit dem vom Bundesrat am 2.6.2017 verabschiedeten Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen werden die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt.
Darüber hinaus sind in dem Gesetzespaket verschiedene Maßnahmen enthalten, die für die meisten Steuerpflichtigen interessant sein dürften. Dazu gehören
- die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zur Sofortabschreibung von 410 € auf 800 €,
- die Anhebung der unteren Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens bei GWG von 150 € auf 250 € sowie
- die Einführung einer Steuerbefreiung von Sanierungserträgen unter Verhinderung von Doppelbegünstigungen.