Neue Auslandsreisekosten ab 2012
Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom 8.12.2011 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2012 zur Anwendung kommen, mit. Diese können Sie im Internet unter "www.bundesfinanzministerium.de" und dort unter "BMF-Schreiben" (Datum: 8.12.2011) herunterladen.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug!
Dieses Schreiben gilt auch für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.