Nette Geschenke, schöne Betriebsveranstaltungen - hier einige Informationen um diese in guter Erinnerung zu behalten:
Geschenke an Geschäftspartner
- Geschenke bis 10,00 € brutto pro Jahr sind Streugeschenke und voll als Betriebsausgabe abzugsfähig, es fällt keine zusätzliche Steuer hierfür an.
- Geschenke bis zu 60,00 € brutto pro Ereignis/ pro Person sind als Betriebsausgabe steuerfrei abzugsfähig (für persönliche Ereignisse- Geburtstag, Hochzeit...des Empfängers).
- Geschenke bis zu 35,00€ netto pro Person sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Übersteigen die Kosten diesen Betrag entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt (nicht nur der Betrag, der über die 35,00 € hinausgeht)
Alle Geschenke ohne persönlichen Anlass über 10,00 € brutto sind beim Empfänger lohnsteuerpflichtig.
Der Schenkende hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen (§37b EStG) mit 30% pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Das läuft über die Lohnsteueranmeldung im Bereich Lohn und Gehalt.
Geschenke an Mitarbeiter
- Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind monatlich bis 44,00 € brutto bisher steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie nicht in Bargeld umgewandelt werden können.
- Sachzuwendungen bis zu 60,00 € brutto pro Ereignis/pro Person sind für persönliche Ereignisse (Geburtstag, Hochzeit...des Empfängers, Jubiläum oder bestandene Prüfung) steuer- und sozialversicherungsfrei.
Werden diese Beträge überschritten, ist die Zuwendung in vollem Umfang lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Der Schenkende hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen (§37b EStG) mit 30 % pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und pauschaler Solidaritätszuschlag an. Zusätzlich fallen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an.
Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen mit überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und können 2 x pro Jahr stattfinden.
Bis jeweils 110,00 € brutto pro teilnehmendem Arbeitnehmer (inkl. Partner etc.) sind die Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voller Vorsteuerabzug auf alle Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Bei Kosten über 110,00 € brutto pro teilnehmendem Arbeitnehmer sind die übersteigenden Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Volle Versagung des Vorsteuerabzuges.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von den Betriebsveranstaltungen mit 25 % pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und pauschaler Solidaritätszuschlag an. Durch die pauschale zeitnahe Versteuerung entfallen die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zeitnah heißt: spätestens mit den Lohnsteuerbescheinigungen 2019 muss die Lohnsteuer beim Finanzamt angemeldet werden, um keine Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. 40 % zahlen zu müssen! Um dies zu gewährleisten, benötigen wir noch in 2019 die Information.
Gab es in 2019 Betriebsveranstaltungen, die über den Freibetrag von 110,00 € pro teilnehmendem Arbeitnehmer (inkl. Partner etc.) hinausgingen und pauschal zu versteuern sind?