Lohnsteuerabzugsmerkmale für Mitarbeiter
Ab 2012 sollen die elektronischen Lohznsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, die individuellen Lohnsteuerabzugsmermale jedes Mitarbeiters elektronisch aus einer Datenbank der Finanzverwaltung abzurufen. Bei den Merkmalen handelt es sich z.B. um Informationen bezüglich Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge.
Voraussichtlich im Oktober 2011 informiert das Finanzamt den Arbeitnehmer schriftlich über seine Lohnsteuerabzugsmerkmale 2012 für das ERSTE Dienstverhältnis, die dann dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung stehen. Der Arbeitnehmer muss dieses Schreiben nicht an seinen Arbeitgeber weiterleiten. Sollten die dem Arbeitnehmer mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, kann der Arbeitnehmer bei dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine Änderung der ELStAM beantragen.
Wichtig: Freibeträge, die der Arbeitnehmer derzeit eingetragen hat (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) müssen auf jeden Fall bis Jahresende neu beantragt werden. Eine automatische Übernahme vorhandener Freibeträge über den Jahreswechsel hinaus findet nicht statt. Sofern diese also nicht neu für 2012 beantragt werden, kann eine Berücksichtigung bei der Lohnabrechnung ab Januar 2012 nicht erfolgen.