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Koalitionsfraktionen wollen strafbefreiende Selbstanzeige erschweren

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Beitrag vom: 14.07.2010 Update vom: 23.12.2021
Selbstanzeige
Die Bundesregierung will schärfer gegen Steuerhinterziehung vorgehen und dabei das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu regeln. Die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden. Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart. Sinn und Zweck der Selbstanzeigen ist, den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollständiger Angaben zu geben, um im Interesse des Fiskus eine diesem bislang verborgene und ohne die Berichtigung auch künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle zum Sprudeln zu bringen. Damit wird einem Steuerhinterzieher, der seinen steuerlichen Pflichten künftig wieder in vollem Umfang nachkommen will, eine auch verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten. Die Regierung fordert, dass die Selbstanzeige "allumfassend" sein muss und sich nicht nur auf "bestimmte Länder oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen" darf. Der Zeitpunkt, ab wann eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, muss überprüft werden. Außerdem darf dem Steuerhinterzieher einem bloß säumigen Steuerpflichtigen gegenüber kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen. Hier sind nach Pressemeldungen höhere Verzugszinsen für Steuerhinterzieher geplant