EURICON Steuerberater Logo EURICON Steuerberatung
5fnmwej4taa

Kassensysteme ab dem 01.01.2020

Dieser Artikel ist älter als 2 Monate. Möglicherweise sind die Informationen rufen Sie uns bitte an: 06104 / 95 28 7-10.
Beitrag vom: 26.08.2019
Aufzeichnungssystem Kasse Kassensystem Meldepflicht

Steuerpflichtige müssen ab dem 1. Januar 2020 ihr elektronisches Aufzeichnungssystem an die Finanzämter melden. Allen voran sind Kassensysteme betroffen.

Folgende Daten müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden:

  • die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen

Haben Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem vor dem 01.01.2020 angeschafft, so gilt dafür eigentlich eine Frist bis zum 31.01.2020 (vgl. § 146a Abs. 4 AO).

Für die Meldung an das Finanzamt darf nach der gesetzlichen Regelung ausschließlich der amtlich vorgeschriebene Vordruck verwendet werden. Dieser steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Somit ist eine Meldung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Bis der Vordruck veröffentlicht wird, sollten die betroffenen Unternehmen daher abwarten. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn der Vordruck abrufbar ist.