Kapitalerhöhung bei einer "Unternehmergesellschaft (UG)"
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 23.9.2010 entschieden, dass eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital von 25.000 € erreicht wird, noch nicht zu einem Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen führt.
Erst mit der Volleinzahlung des Stammkapitals und dem Vollzug der Kapitalerhöhung durch Eintragung der neuen Stammkapitalziffer im Handelsregister fallen die Sonderregelungen weg.