Investitionsabzugsbetrag und Sonder-Afa für Photovoltaikanlagen bei eigenem Stromverbrauch
Für die (geplante) Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann der Investitionsabzugsbetrag und nach Anschaffung/Herstellung die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung gewährte zunächst den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung regelmäßig nicht, wenn eine private Nutzung von mehr als 10 % vorlag.
Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen macht nunmehr eine Kehrtwende. In einem Schreiben vom 26.3.2012 heißt es: "Eine Verwendung des durch die Photovoltaikanlage produzierten Stroms zu mehr als 10 % für private Zwecke spricht nicht gegen die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages. Auf die spätere Sachentnahme des produzierten Wirtschaftsguts ′Strom′ kommt es bei der Beurteilung der betrieblichen Nutzung des produzierten Wirtschaftsguts ′Photovoltaikanlage′ nicht an."