Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 24.6.2010 entschieden, dass der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden kann.
Für die Bestellung von Abfallcontainern zur Entsorgung von Sperrmüll durch den Mieter setzte ein Landkreis rund 830 € fest, die er bei dem Mieter nicht beitreiben konnte. Die Familie lebt von Sozialleistungen. Sodann setzte der Kreis die Abfallgebühren gegenüber dem Vermieter als Eigentümer fest. Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Vermieter Klage beim Verwaltungsgericht mit der Begründung, dass er nicht verpflichtet sei, die Gebühren seines Mieters zu tragen.
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Nach der Abfallgebührensatzung des Kreises habe die Kreisverwaltung die Abfallgebühren zu Recht bei dem Vermieter erhoben. Die Satzung sehe ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren hafte. Er sei für sein Grundstück verantwortlich. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht hinreichend leistungsfähig ist, sei nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich sei dabei, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst habe und ob die Container auf dem Grundstück oder nur in dessen Nähe gestanden hätten.