Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Schenkung-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer
Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll die gleichheitswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen entscheidenden Schritt abgebaut werden. Künftig sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz und im Grunderwerbsteuergesetz genauso behandelt werden wie Ehegatten.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Dies bedeutet, dass für Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig die Steuerklasse gilt wie bei Ehegatten. Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer führt dazu, dass bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern - genauso wie bislang bei Ehegatten - in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt.