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Gesetz gegen Kostenfallen zum 1.8.2012 in Kraft getreten

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Beitrag vom: 26.09.2012
Kostenfallen
Leider werden im Internet viele Produkte als "gratis", "free" oder "kostenlos" angepriesen und im Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf formulierten Briefe z. B. von Inkassounternehmen, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen. Das neue "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" stellt mit der sog. Buttonlösung nunmehr sicher, dass Internetnutzer nur dann zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zustande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.