Flugverspätung aufgrund außergewöhnlichen Umstandes
Nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) haben Reisende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, wenn sich der Flug verspätet oder annulliert wird.
- 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
- 400 € bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
- 600 € bei allen nicht unter die o. g. Punkte fallenden Flügen.