Erinnerung für die Einkommensteuervorauszahlungen
Bitte an Vorauszahlungen denken!
Die Finanzämter verzichten seit IV/2020 auf den Versand von Zahlungserinnerungen.
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt ist, denken Sie zur Vermeidung von Säumniszuschlägen bitte an die Termine zur Entrichtung der vierteljährlichen Vorauszahlungen zu Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Die Vorauszahlung für I/2021 ist bis zum 10. März 2021 auf das Konto Ihrer zuständigen Finanzkasse zu entrichten.
Denken Sie dabei auch auf die Angabe Ihrer Steuer-Id. und des Verwendungszwecks.
Sprechen Sie uns gerne an, sofern hier Fragen bestehen.