Einführung von E-Kennzeichen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.7.2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zugestimmt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind. So können Gemeinden künftig Elektromobilen erlauben, die Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren, Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass die Fahrzeuge mit einem "E" auf dem Kennzeichen ausgestattet sind.