„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.
Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:
- Investitionen in digitale Technologien sowie
- Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
„Digital Jetzt“ im Überblick
Wer die Förderung beantragen kann
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit 3 bis 499 Beschäftigten,
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Laufzeit der Förderung
Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Das sind die Ziele des Programms
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
- Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“
Welche Investitionen werden gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule.
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.
Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Wofür gibt es Bonusprozentpunkte und damit zusätzlich erhöhte Förderquoten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden, und zwar:
- Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte. Da mit der Digitalisierung die Beziehungen zu Lieferanten, Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können, sollen die Vernetzung und das Denken in Netzwerken besonders unterstützt werden (+ 5 Prozentpunkte).
- Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).
- Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).
Was ist eine Wertschöpfungskette bzw. ein -netzwerk im Sinne des Programms?
Mehrere Unternehmen arbeiten entweder entlang einer Wertschöpfungskette zusammen. Diese kann von der Zulieferung von Rohstoffen und Materialien über Zwischenprodukte bis hin zum Endprodukt reichen. Oder mehrere Unternehmen kooperieren in einem Wertschöpfungsnetz - beispielsweise arbeiten mehrere Zulieferer bei der Motorenfertigung in der Automobilindustrie zusammen. Die Unternehmen liefern jeweils eigenständige Beiträge in der Kette oder dem Netzwerk. Jedes Unternehmen muss einen eigenen Antrag stellen und einen eigenen Digitalisierungsplan einreichen.
Wie stelle ich einen Antrag als Wertschöpfungskette bzw. -netzwerk?
Grundsätzlich muss jedes im Wertschöpfungsnetzwerk beteiligte Unternehmen einen eigenen Antrag stellen. Der Antrag beinhaltet einen eigenen Digitalisierungsplan und Finanzierungsplan. Hierbei muss auch die Rolle des jeweiligen Unternehmens im Wertschöpfungsnetzwerk dargestellt sein.
Darüber hinaus ist mit den weiteren beteiligten Unternehmen eine gemeinsame Beschreibung der gleichzeitigen Investitionen des Wertschöpfungsnetzwerkes insgesamt abzustimmen.
Wenn Sie Teil eines Wertschöpfungsnetzwerkes sind, stimmen Sie sich bitte mit den weiteren beteiligten Unternehmen ab, welches Unternehmen den ersten Antrag stellt („Lead-Partner“). Dabei wird ein PIN-Code generiert, der für die Antragstellung der weiteren im Wertschöpfungsnetzwerk beteiligten Unternehmen erforderlich ist.
Die Antragstellung eines Wertschöpfungsnetzwerkes gilt erst dann als abgeschlossen, wenn alle beteiligten Unternehmen ihre Anträge erfolgreich gestellt haben.
Welche Regionen gelten als strukturschwach?
Als strukturschwach im Sinne der Förderrichtlinie gelten die Regionen auf der beigefügten Karte.
Wer bekommt die Förderung, wenn mehr Anträge eingehen, als Budget vorhanden ist?
Die Anträge werden nach der Reihenfolge der Antragstellung – Eingang des rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsblatts (postalisch oder elektronisch) beim Projektträger – bearbeitet und beschieden.
Ist die Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
In der Regel gilt: Projekte, die schon im Rahmen anderer Programme - der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder - gefördert werden, können nicht nochmal durch „Digital Jetzt“ unterstützt werden. Damit werden „Doppel-Förderungen“ vermieden.
Nur der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst zur geplanten Digitalisierungsinvestition beisteuert, kann gleichzeitig über Kredit- und Beteiligungsprogramme gefördert werden. Beispiel: Ein Unternehmen plant eine Investition mit Kosten in Höhe von 60.000 Euro. Es erhält einen „Digital Jetzt“-Zuschuss in Höhe von 40% der Kosten, also 24.000 Euro. Es muss somit 36.000 Euro selbst aufbringen; dieser Betrag kann über ein Kredit- oder Beteiligungsprogramm gefördert werden.
Zum Verhältnis von „Digital Jetzt“ zum Förderprogramm „go-digital“ siehe gesonderte Frage.
Wie ist das Verhältnis zum Förderprogramm „go-digital“?
Die beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf, d.h. ein Unternehmen kann über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden. Die Implementierung der Soft- und Hardware kann über „Digital jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.
Die Bewilligung der Anträge bei „Digital Jetzt“ und „go-digital“ richtet sich nach den in den jeweiligen Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen.
Welche Investitionen sind nicht förderfähig?
- Standard-Software (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware);
- Standard-Hardware, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen steht;
- Ersatz- oder Routine-Investitionen, z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
- Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie;
- Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens;
- Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen;
- Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens.
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben über das BWMi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird.
Was sind Standardhardware bzw. -software?
Im Rahmen von Digital Jetzt werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen gefördert. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software.
Die Investitionen in Hard- und Software sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht, d.h. der Einsatz der Hard- und Software muss mit neuen Funktionen bzw. Verbesserungen in Hinsicht auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.
Die Hard- oder Software darf nicht (erstmalig) für die Grundausstattung des Unternehmens angeschafft werden. Nicht förderfähig sind zudem Ersatz- oder Routineinvestitionen, bspw. zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen.
Wie berechne ich die Anzahl der Mitarbeiter in meinem Unternehmen?
Einen Antrag können rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe („eigenständige Unternehmen“) stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeitende beschäftigen.
Es ist bei der Berechnung die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) als Hilfsgröße anzugeben. Dies beruht auf einer Vollzeitstelle, für die eine festgelegte Stundenzahl pro Woche definiert ist. Je nach Tarifvertrag können dies bspw. 40 oder 35 Stunden sein.
Neben den Daten des eigenen Unternehmens sind auch Daten von ggfs. „verbundenen Unternehmen“ (vollständig) und in diesem Fall auch „Partnerunternehmen“ (entsprechend der Beteiligung) einzurechnen. Das Ergebnis muss unter dem angegebenen Schwellenwert für Mitarbeitende liegen.
In die Mitarbeiterzahl gehen ein:
- Lohn- und Gehaltsempfänger,
- für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie
- Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz sowie
- mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber.
Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind wie Praktikanten in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer der Elternzeit wird nicht mitgerechnet.
Wann kann ich mit dem Projekt beginnen?
Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen sind. Das Vorhaben gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggfs. auch nur mündlich).
Sie können mit dem Vorhaben beginnen, nachdem Sie den Förderbescheid erhalten haben.
Wie oft darf ich einen Antrag bei „Digital Jetzt“ stellen?
Eine erneute Antragstellung ist erst nach Beendigung des laufenden Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises möglich. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist abgeschlossen, wenn die Prüfmitteilung an Sie versendet wurde.
Mehrere parallel laufende Anträge sind nicht möglich.
Bis wann muss ich die Rechnungen für die Investitionen bezahlt haben?
Die in Rechnung gestellten Ausgaben sowie ein Beleg über deren vollständige Bezahlung sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Wann und wie wird die Fördersumme ausgezahlt?
Nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie den Verwendungsnachweis beim DLR Projektträger einreichen. Den Verwendungsnachweis füllen Sie ebenfalls online aus. Der Investitionszuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Sind Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware förderfähig?
Für die Dauer der Vorhabenlaufzeit können auch
- Ausgaben für Hardware, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden;
- sowie Ausgaben für Lizenzen und Systemservice-Gebühren für Software
gefördert werden. Die Ausgaben sind im Angebot des IT-Dienstleisters auf die geplante Laufzeit aufzuschlüsseln.
Standardhardware und -software können nicht gefördert werden, weitere Informationen dazu finden Sie unter „Was sind Standardhardware bzw. -software?“.
Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?
BMWi - Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“
Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.
Das Antragstool führt die Antragstellenden sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke. Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst.
In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:
- die Beschreibung der geplanten Investitionen;
- die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung.
Hierbei wird der Antragsstellende durch spezifische Leitfragen unterstützt.
Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:
- Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
- Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
- Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens
Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.
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