Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen
Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 10.12.2013 entschieden.
Die Richter führten in ihrer Begründung aus, dass der Unterhaltspflichtige (hier Ehemann) insoweit einen monatlichen Nutzungsvorteil habe, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei. Dieses erhöht sich um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw, wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.