Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2015
Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2015 gelten folgende Rechengrößen:
- Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig,wenn sie im Jahr mehr als 54.900 € bzw. im Monat mehr als 4.575 € verdienen.
- Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 49.500 € bzw. von monatlich höchstens 4.125 € berechnet.
- Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 72.600 € alte Bundesländer (aBL) bzw. 62.400 € neue Bundesländer (nBL) im Jahr.
- Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgewerden von höchstens 6.050 € (aBL) bzw. 5.200 € (nBL) monatlich berechnet.
- Die Bezugsgrößein der Sozialversicherung ist auf 2.835 € (aBL)/2.415 € (nBL) monatlich, also 34.020 € (aBL)/28.980 € (nBL) jährlich festgelegt.
- Die Geringfügigkeitsgrenze liegt weiterhin bei 450 € monatlich.