Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2014
Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2014 gelten folgende Rechengrößen:
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Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 53.550 € bzw. im Monat mehr als 4.462,50?€ verdienen.
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Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 48.600?€ bzw. von monatlich höchstens 4.050 € berechnet.
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Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 71.400 € (alte Bundesländer - aBL) bzw. 60.000 € (neue Bundesländer - nBL) im Jahr.
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Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.950?€ (aBL) bzw. 5.000 € (nBL) monatlich berechnet.
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Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist auf 2.765 € (aBL)/2.345 € (nBL) monatlich, also 33.180 € (aBL)/28.140 € (nBL) jährlich festgelegt.
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Die Geringfügigkeitsgrenze liegt weiterhin bei 450 € monatlich.