Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2012
Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2012 gelten folgende Rechengrößen:
- Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 50.850 € bzw. im Monat mehr als 4.237,50?€ verdienen.
- Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 45.900?€ bzw. von monatlich höchstens 3.825 € berechnet.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 67.200 € (alte Bundesländer - aBL) bzw. 57.600 € (neue Bundesländer - nBL) im Jahr.
- Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.600?€ (aBL) bzw. 4.800 € (nBL) monatlich berechnet.
- Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist auf 2.625 € (aBL)/2.240 € (nBL) monatlich, also 31.500 € (aBL)/26.880 € (nBL) jährlich festgelegt.
- Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 400 € auf 450 € monatlich angehoben werden.