Bundesministerium der Finanzen (BMF) setzt Arbeitsgruppe zur Reisekostenvereinfachung ein
In der Begründung des Regierungsentwurfs zum Steuervereinfachungsgesetz kündigt die Bundesregierung als flankierende Maßnahme eine Vereinfachung des Reisekostenrechts an. Zu diesem Zweck hat das BMF eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Vereinfachungen zu entwickeln und die entsprechenden Regelungen zu entwerfen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Bundesländer und des BMF und hat Anfang März das erste Mal getagt. Ergebnisse sollen bis zum Jahresende vorliegen.
Neben den Beratungen zwischen den Ländern und dem BMF sollen auch Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden stattfinden. Teilnehmen werden neben den Verbänden auch Richter des Bundesfinanzhofs und Vertreter der Wissenschaft.
Höchste Priorität bei dem anstehenden Gespräch wird zunächst die Forderung der Wirtschaft haben, dass der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte gesetzlich definiert wird und ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.