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Baukindergeld: Anträge können gestellt werden!

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Beitrag vom: 20.09.2018 Update vom: 23.12.2021
Baukindergeld Bestandsbauten KfW Bankengruppe •Neubauten
Seit dem 18.9.2018, ist es soweit... das Baukindergeld geht an den Start! Die Anträge können ab dem 18.9.2018 bei der KfW Bankengruppe gestellt werden, so lautet die Mitteilung des BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 13.9.2018). Folgende Eckpunkte sind zu beachten:
  • Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
  • Förderfähig sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Die förderfähige Einkommensgrenze liegt bei 75.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommens pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind.
  • Der Zuschuss beträgt 1.200 € je Kind und pro Jahr, somit erhält eine Familie mit einem Kind über 10 Jahre insgesamt 12.000 €, mit zwei Kindern insgesamt 24.000 €.
  • Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Die Gewährung von Baukindergeld erfolgt rückwirkend ab dem 1.1.2018.
  • Für förderfähige Neubauten muss die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden sein.
  • Für förderfähigen Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.
  • Die Anträge können ab dem 18.9.2018 ausschließlich online gestellt werden: www.kfw.de/info-zuschussportal

Hinweis:

Ein ausführliches Merkblatt zum Baukindergeld ist auf der Internetseite der KfW erhältlich: http://www.kfw.de/424.