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Basiszins / Verzugszins

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Beitrag vom: 15.12.2010 Update vom: 23.12.2021
  • Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8-%-Punkte
  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen01.07.2009 - 31.12.2009 = 0,12 % 01.01.2010 - 30.6.2010 = 0,12 % seit 01.07.2010 = 0,12 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!