BAföG-Förderung bei mehrfachem Wechsel des Studienfachs
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.6.2011 entschieden, dass bei der Berechnung des Zeitpunktes, ab dem die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Studium nach Fachrichtungswechsel nur noch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt wird, die Fachsemester aller vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Studiengänge zu berücksichtigen sind.