Aufwandsentschädigung zur Unterbringung von Ukraine-Flüchtenden in der eigenen Wohnung
Aufwandsentschädigung zur Unterbringung von Ukraine-Flüchtenden in der eigenen Wohnung
Laut einer Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums vom 7.4.2022 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung führe nicht zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Diese Regelung soll zunächst für 2022 gelten. Voraussetzung sei jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.