Arbeitsverträge und AGB-Kontrolle
Seit dem 1.1.2003 (BGB-Novelle) unterliegen Arbeitsverträge ausdrücklich den gesetzlichen Auslegungsregeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber vorformuliert wurde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.05.2010, 5 AZR 253/09) hat jetzt entschieden, dass dies auch für den Anstellungsvertrag mit dem GmbH-Fremdgeschäftsführer gilt, falls dieser nicht zugleich qualifizierter Gesellschafter des Arbeitgebers ist. Regelungen über Vertragsstrafen, Ausschlussfristen, Widerrufsvorbehalte, Beweislastumkehr, Aufrechnungsverbote etc. unterliegen daher auch beim Fremd-Geschäftsführer einer vollen AGB-Kontrolle, wobei nach dem Gesetz die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind. Ob und in welchem Umfang eine Klausel unwirksam ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.