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Arbeitgeberzuschüsse beim ÖPNV in der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets

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Beitrag vom: 15.06.2022
Arbeitgeberzuschuss ÖPNV Vereinfachungsregel

Kurz vor dem Anwendungsstart des sog. 9-Euro-Tickts im öffentlichen Personennahverkehr wartet das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einer Vereinfachungsregelung für die Monate Juni, Juli und Augst 2022 sowie einer durchzuführenden Jahresbetrachtung auf (BMF-Schreiben vom 30.05.2022, IV C 5 – S 2351/19/10002).

Grundsatz

Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 15 EStG) auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.

Vereinfachungsregel

Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es für die Anwendung der Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 15 EStG) aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen.

Voraussetzung ist die Erfüllung der sog. Jahresbetrachtung (BMF-Schreiben vom 30.05.2022, IV C 5 – S 2351/19/10002).

Jahresbetrachtung

Die Zuschüsse bleiben insgesamt steuerbefreit, wenn diese die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (BMF-Schreiben vom 30.05.2022, IV C 5 – S 2351/19/10002). Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Hinweis

Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Jahresbetrachtung zum Ende des Kalenderjahres 2022 seinen Zuschuss – ggf. bis auf Null Euro – reduzieren.

Arbeitgeberbescheinigung

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag und sind vom Arbeitgeber zu bescheinigen (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG). Bescheinigt werden müssen die gesamten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum ÖPNV im Kalenderjahr.ag