Andreas Kegelmann: Fachberater für Internationales Steuerrecht
Heute wollen wir Sie darüber informieren, dass die Verleihung des Zusatzes „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ für unseren Mitgesellschafter und Geschäftsführer Andreas Kegelmann nunmehr seit einem Jahr besteht. In diesem Zusammenhang wollen wir Sie auch über den Inhalt und die Bedeutung der Berufsbezeichnung aufklären.
Die Bezeichnung „Fachberater“ hat den gleichen Stellenwert wie der Fachanwaltszusatz im Bereich der Rechtsberatung. Durch die Einführung der Fachberaterqualifikation will der Berufsstand der Steuerberater dem zunehmenden Spezialisierungserfordernis Rechnung tragen. Entsprechend wird die Vergabe und Führung des Berufszusatzes, hinsichtlich der Qualifikation und Qualitätssicherung von der Kammer überwacht. So ist es auch für Herrn Kegelmannfür das abgelaufene Jahr erforderlich gewesen, nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung, die Sicherung der fachlichen Kompetenz durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Aktuell ergibt sich gemäß Suchserverice des Deutschen Steuerberaterverbandes eine Dichte von 200 deutschlandweit, die für alle Fragen bei steuerlichen Auslandskontakten zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere folgenden Themen:
- Mitarbeiterentsendungen
- Gründungen von Auslandsgesellschaften oder Betriebsstätten
- Fragen des Wegzugs