Sehr geehrte Mandanten,
aus aktuellem Anlass wollen wir Sie nochmals daran erinnern, dass Sie bis spätestens 15.12.2011 Ihre Hausbank darüber informiert werden müssen, ob im aktuellen Jahr oder Vorjahren entstandene Aktienveräußerungsverluste zu bescheinigen sind. Soweit Sie Kapitalanlagen bei mehreren Banken unterhalten, sollte die Bescheinigung in jedem Fall beantragt werden, um ein Institutsübergreifenden Verlustausgleich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erreichen. Soweit Sie Ihre Kapitalanlagen nur bei einem Institut halten, ist die Bescheinigung nicht erforderlich, da die Bank verpflichtet ist, den Verlustausgleich laufend herzustellen. Sollten Sie zur gesamten Thematik noch Fragen haben, steht Ihnen das Team der EURICON jederzeit gerne zur Verfügung.