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Steuerfreie Gehaltszuschläge bei der Berechnung des Elterngeldes

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Beitrag vom: 04.12.2012 Update vom: 23.12.2021
Elterngeld Steuerfreie Zuschläge
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 5.4.2012 entschieden, dass steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen sind. In ihrer Begründung führten die Richter aus, dass es sich bei diesen Zuschlägen nicht um Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt.